Garantie & Gewährleistung in der Praxis

Der Gesetzgeber hat die Beziehung zwischen Kunde/Verkäufer/Geschäftspartner für Geschäftsvorfälle per Gesetz detailliert, umfassend und für die Mehrzahl aller Situationen hervorragend geregelt. Der Verkäufer muss Ihnen für verkaufte Ware/erbrachte Leistungen eine(n) Beleg/Rechnung ausstellen, der/die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss und es besteht in vielen Fällen eine Aufbewahrungspflicht für diese Dokumente, die auch zum Nachweis einer Garantie & Gewährleistung dienen. Ein(e) fehlende(r) Beleg/Rechnung kann den Eindruck erwecken, dass Verkauf/Leistung unter Umgehung der MwSt.- & Steuerpflicht erbracht wurde.

Folgende Punkte sind in Verbindung mit Garantie & Gewährleistung interessant:

1. Garantieleistung für einen festgelegten Zeitraum (meist 2 Jahre) umfasst Schäden, die auf Produktionsmängel oder Beschädigung bei Transport oder Lagerung vor Verkauf/Leistungserbringung an Endkunden zurückzuführen sind, die der Kunde/Dritte Person.nicht ursächlich zu verantworten hat. Der Nachweiß muss zweifelsfrei sein.

2. Gewährleistung für einen festgelegten Zeitraum (meist 2 Jahre) umfasst Mängel, die auf fehlerhaften Einbau, Reparatur oder direkte Folgeschäden daraus entstehen und die der Kunde/Dritte Person nicht ursächlich zu verantworten hat. Der Nachweiß muss zweifelsfrei und nachvollziehbar sein.

3. Keine Garantie & Gewährleistung gibt es für unmittelbare, direkte oder indirekte Schäden, die auf Verschleiß, Abnutzung, unsachgemäße Handhabung unter Nichtbeachtung von Betriebsanleitung, Handbuch, Wartungshinweisen etc., durch Gewalteinwirkung und/oder durch eine unautorisierte Reparatur/Wartung entstanden sind. Hierbei führt der unautorisierte Reparaturversuch bzw. die Verbringung durch Fremdfirma/Dritte Person(en) zum Erlöschen jeglicher Ansprüche, weil in jedem Fall der Nachweis der eigentlichen Ursache nicht mehr zweifelsfrei erbracht werden kann.

4. Im Garantie- und/oder Gewährleistungsfall muss im Regelfall direkt gegenüber dem Verkäufer/Leistungserbringer (Rechnungsadresse), der die Ware verkauft hat bzw. die Leistung erbracht hat, welcher auf Beleg/Rechnung aufgeführt ist, schriftlich ein Anspruch auf Ersatz/Nachbesserung gelten gemacht werden. Zur Leistungserbringung ist der Gegenstand umgehend zur Verfügung zu stellen bzw. zugänglich zu machen. Versand-/Transport-/Fahrtkosten sind vom Kunden vorzustrecken, und werden nach Prüfung - im Falle dass der Anspruch berechtigt ist - erstattet. Für den Fall, dass der Anspruch nicht berechtigt ist, können unter Umständen je nach Kosten-/Zeit-/Materialaufwand weiter Kosten für den Kunden entstehen, die dann später zur Zahlung fällig sind.

5. In jedem Fall muss dem Verkäufer/Leistungserbringer, der die Ware verkauft bzw. die Leistung erbracht hat, die Möglichkeit gewährt werden - unter Anwendung der geltenden Gesetzesvorlagen im Rahmen einer ausreichenden Frist, die zur Erbringung der Garantie-/Gewährleistung geeignet erscheint - dem Kunden gegenüber kostenfrei Ersatz oder Nachbesserung für den Mangel erbringen zu können.

6. Wird diese Möglichkeit nicht gewährt und/oder wird durch den Versuch der Eigenreparatur/Reparatur durch Fremdfirma bzw. Dritte Person(en)/Verbringung des Gegenstand durch Dritte Person(en)/Kunde eine Verschleierung der Situation herbeigeführt, erlischt die Garantie & Gewährleistung vollständig und unwiederbringlich, weil der eindeutige zweifelsfreie Nachweis der eigentlichen Ursache nicht mehr möglich ist.

7. Garantie & Gewährleistungszusagen können nur nach Prüfung durch die gewährleistende Firma/Person zugesagt werden. Statements & Aussagen von Fremdfirmen/Dritte Personen o. ä. sind unerheblich und sollten sich in seriöser Weise darauf beschränken, dass die Garantie & Gewährleistung nur vom Verkäufer/Leistungserbringer erbracht werden kann, der auf Beleg/Rechnung angegeben ist. Die Aussage über angeblich kriminelle Vorgehensweisen von Fremdfirmen/Dritte Personen über den Verkäufer/Leistungserbringer erfüllen bis zum endgültigen Beweis den Tatbestand des Rufmordes/der üblen Nachrede/vorsätzlichen Geschäftsschädigung" und kann neben einer Schadensersatzforderung - unter anderem - das Erscheinen des Kunden & der Beteiligten vor Staatsanwaltschaft/ordentlichem Gericht zur Folge haben. § Hinweise werden festgehalten und mit Aufmerksamkeit weiterverfolgt. §

Die Adressen einiger Verbraucherschutzzentralen in Deutschland finden Sie unter folgendem Link.